Gesetzestext
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Darunter zu verstehen
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Eventualverpflichtungen
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Gesamtbetrag der Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und
Pfandbestellungen zugunsten Dritter.
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Zur Sicherung eigener Verpflichtungen abgetretene
oder verpfändete Aktiven
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Gesamtbetrag der verpfändeten oder abgetreten Aktiven sowie der Aktiven
unter Eigentumsvorbehalt.
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Nichtbilanzierte Leasingverbindlichkeiten
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Summe aller zukünftigen Leasingraten (inkl. Zins) oder deren Barwert (=
diskontierter Wert).
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Brandversicherungswerte der Sachanlagen
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Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
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Schulden bei der Pensionskasse und anderen Personalvorsorgeeinrichtungen.
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Einzelheiten zu den ausstehenden
Obligationenanleihen
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Beträge, Zinssätze und Fälligkeiten der ausgegebenen Anleihensobligationen.
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Wesentliche Beteiligungen an Unternehmungen
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Jede Beteiligung, die für die Beurteilung der Vermögens- und der Ertragslage
der Gesellschaft wesentlich ist. Wesentlich sind nach Obligationenrecht
(665a/2 und 3) Beteiligungen welche mit der Absicht dauernder Anlage
gehalten werden und einen massgeblichen Einfluss vermitteln. Zudem gelten
als Beteiligung stimmberechtigte Anteile von mindestens 20 Prozent.
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Nettoauflösung von stillen Reserven
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Überschuss der aufgelösten über die neu gebildeten stillen Reserven, falls
dadurch der Erfolg wesentlich günstiger dargestellt wird.
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Einzelheiten zu den Aufwertungen
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Angaben über den Zeitpunkt, den Gegenstand und den Betrag.
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Eigene Aktien und eigene Partizipationsscheine
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Angaben (Anzahl, Aktienart, Preis, Datum) über den Kauf, den Verkauf und
den Bestand. Dazu gehören auch eigene Aktien und PS, die von mehrheitlich
beherrschten Tochtergesellschaften gehalten werden.
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Beträge der genehmigten und bedingten
Kapitalerhöhungen
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Abweichungen von Grundsätzen ordnungsgemässer
Rechnungslegung
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Begründete Abweichungen von den Grundsätzen der
Unternehmungsfortführung, der Stetigkeit und vom Verrechnungsverbot (OR
662a/3)
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Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen bei
Publikumsgesellschaften
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Börsenkotierte Gesellschaften müssen bedeutende Aktionäre (mehr als 5%
aller Stimmrechte) und deren Beteiligungen angeben (OR 663c)
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