AG RW


Anhang

Seit dem neuen Aktienrecht aus dem Jahre 1995 ist jede Aktiengesellschaft verpflichtet, bei der Erstellung ihrer Jahresrechnung nebst der Bilanz und der Erfolgsrechnung (je auch mit den Vorjahreszahlen) zusätzlich einen Anhang zu präsentieren. In diesem sollen weitere wichtige Informationen, welche nicht direkt aus der Bilanz und/oder Erfolgsrechnung ersichtlich sind, enthalten sein. Damit soll einem Bilanzleser ein möglichst sicherer Einblick in die Geschäftssituation der Gesellschaft vermittelt werden.


Im Obligationenrecht in Artikel 663b schreibt der Gesetzgeber den Mindestinhalt des Anhanges vor. Dieser Gesetzesartikel präsentiert sich wie folgt:


Gesetzestext
Darunter zu verstehen
.
Eventualverpflichtungen
Gesamtbetrag der Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter.
.
Zur Sicherung eigener Verpflichtungen abgetretene oder verpfändete Aktiven
Gesamtbetrag der verpfändeten oder abgetreten Aktiven sowie der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt.
.
Nichtbilanzierte Leasingverbindlichkeiten
Summe aller zukünftigen Leasingraten (inkl. Zins) oder deren Barwert (= diskontierter Wert).
.
Brandversicherungswerte der Sachanlagen
.
Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
Schulden bei der Pensionskasse und anderen Personalvorsorgeeinrichtungen.
.
Einzelheiten zu den ausstehenden Obligationenanleihen
Beträge, Zinssätze und Fälligkeiten der ausgegebenen Anleihensobligationen.
.
Wesentliche Beteiligungen an Unternehmungen
Jede Beteiligung, die für die Beurteilung der Vermögens- und der Ertragslage der Gesellschaft wesentlich ist. Wesentlich sind nach Obligationenrecht (665a/2 und 3) Beteiligungen welche mit der Absicht dauernder Anlage gehalten werden und einen massgeblichen Einfluss vermitteln. Zudem gelten als Beteiligung stimmberechtigte Anteile von mindestens 20 Prozent.
.
Nettoauflösung von stillen Reserven
Überschuss der aufgelösten über die neu gebildeten stillen Reserven, falls dadurch der Erfolg wesentlich günstiger dargestellt wird.
.
Einzelheiten zu den Aufwertungen
Angaben über den Zeitpunkt, den Gegenstand und den Betrag.
.
Eigene Aktien und eigene Partizipationsscheine
Angaben (Anzahl, Aktienart, Preis, Datum) über den Kauf, den Verkauf und den Bestand. Dazu gehören auch eigene Aktien und PS, die von mehrheitlich beherrschten Tochtergesellschaften gehalten werden.
.
Beträge der genehmigten und bedingten Kapitalerhöhungen
.
Abweichungen von Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung
Begründete Abweichungen von den Grundsätzen der Unternehmungsfortführung, der Stetigkeit und vom Verrechnungsverbot (OR 662a/3)
.
Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen bei Publikumsgesellschaften
Börsenkotierte Gesellschaften müssen bedeutende Aktionäre (mehr als 5% aller Stimmrechte) und deren Beteiligungen angeben (OR 663c)


Wie bei der Bilanz und der Erfolgsrechnung sind auch im Anhang die jeweilig aktuellen Werte und die Vorjahreswerte anzugeben.

Unsere Erfahrungen bei der Erstellung von Jahresrechnungen hat gezeigt, dass es auch bei allen anderen Gesellschaftsformen, wie GmbH, Vereine, usw., sinnvoll ist, einen Anhang mit ergänzenden Informationen zur Jahresrechnung abzugeben. Das damit gewonnene Vertrauen, die erhöhte Transparenz und die damit verbundene Wertschätzung gegenüber den Geschäftspartnern wie Banken, Behörden, Beteiligte, usw. sind nicht zu unterschätzende Argumente für den Anhang.