Beendigung EAV durch Kündigung
Arbeitszeugnis Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller
Arbeitszeugnis
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das gesetzliche Recht, jederzeit von ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen, welchen sich über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.
Üblicherweise wird ein solches Zeugnis beim Verlassen einer Stelle abgegeben. Es gibt Auskunft über die berufliche Tätigkeit und Entwicklung des Mitarbeiters in der Unternehmung. Achten Sie darauf, dass das Arbeitszeugnis vollständig ist, und nicht wichtige Tatsachen weggelassen wurden.
Sprechen Sie mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber über Passagen im Text, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Im Notfall kann das Zeugnis beim Arbeitsgericht angefochten werden.
Arbeitszeugnisse werden oft in einer sehr speziellen Sprache abgefasst, in denen bestimmte Formulierungen eine spezielle Bedeutung haben. Vielfach ist diese «Geheimsprache» nur Arbeitgebern bekannt. Deshalb werden hier einige gebräuchliche Wendungen mit der zugehörigen Intepretation aufgeführt: