Beendigung EAV durch Kündigung

bullet1 Arbeitszeugnis Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller
bullet2 Arbeitszeugnisse werden oft in einer sehr speziellen Sprache abgefasst, in denen bestimmte Formulierungen eine spezielle Bedeutung haben. Vielfach ist diese «Geheimsprache» nur Arbeitgebern bekannt. Deshalb werden hier einige gebräuchliche Wendungen mit der zugehörigen Intepretation aufgeführt:

bullet3 Keinerlei Bemerkungen über die Leistungen und das Verhalten. Es kann angenommen werden, dass sowohl Leistung wie Betragen nicht befriedigten.