Beendigung EAV durch Kündigung
Arbeitszeugnis Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das gesetzliche Recht, jederzeit von ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen, welchen sich über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.