Beendigung EAV durch Kündigung

bullet1 Arbeitszeugnis Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller

bullet2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das gesetzliche Recht, jederzeit von ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen, welchen sich über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.