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Beendigung EAV
durch Kündigung | | |
Arbeitszeugnisse werden oft in einer sehr
speziellen Sprache abgefasst, in denen bestimmte
Formulierungen eine spezielle Bedeutung haben.
Vielfach ist diese «Geheimsprache» nur
Arbeitgebern bekannt. Deshalb werden hier einige
gebräuchliche Wendungen mit der zugehörigen
Intepretation aufgeführt:
- Keinerlei Bemerkungen über die Leistungen und
das Verhalten. Es kann angenommen werden,
dass sowohl Leistung wie Betragen nicht
befriedigten.
- Lediglich Bemerkungen über das Verhalten. Es ist
wahrscheinlich, dass die Leistungen
unbefriedigend ausfielen.
- Lediglich Bemerkungen über die Leistungen. Es
muss angenommen werden, dass das Verhalten
nicht den Erwartungen und Gepflogenheiten
entsprach.
- «Seine Leistungen waren zufriedenstellend.» Die
Leistungen genügten knapp, sie hätten besser sein
können
- «Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden... »
Normale Leistung, lag im grossen Durchschnitt.
- «... zu unserer vollen Zufriedenheit» oder «seine
Leistungen waren gut...» Er war ein guter Mitarbeiter
- «Seine Leistungen waren überdurchschnittlich...»
oder «...zur vollsten Zufriedenheit...» Der Mitarbeiter
war über dem Durchschnitt, man lässt ihn nur
ungern ziehen.
- Keine Bemerkungen über den Austrittsgrund. Es
besteht die Möglichkeit, dass er «gefeuert» wurde.
- Der Austritt erfolgte im gegenseitigen
Einverständnis. Man ist wahrscheinlich froh, dass
der Mitarbeiter ausgetreten ist.
- Der Austritt erfolgte auf eigenen Wunsch. Es handelt
sich um einen normalen Austritt, der keine
besonders grosse Lücke hinterlässt.
- Der Austritt wird bedauert. Man verliert diesen
Mitarbeiter nur ungern, er war tüchtig
- Der Austritt wird sehr bedauert. Der Mitarbeiter war
sehr tüchtig, er hinterlässt eine empfindliche Lücke.
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