Beendigung EAV durch Kündigung
Arbeitslos was nun? Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller
Gut zu wissen:
Lohn: Das Gehalt muss mindestens so hoch sein wie das Arbeitslosengeld, also 70 Prozent des bisherigen Verdienstes. Für Unterhaltspflichtige gelten 80 Prozent. Massgebend ist der Durchschnitt der letzten zwei Jahren.