Beendigung EAV durch Kündigung

bullet1 Schutz- bestimmungen
bullet2 Mobbing
bullet3 Wer unter Mobbing leidet, kann klagen. Aber Vorsicht: Der Gang zum Richter will gut überlegt sein. Eine Klage gegen Mobbingtäter ist nur dann Erfolg versprechend, wenn klare Beweise vorliegen und sich die Forderung auf einen Gesetzesartikel stützt. Ratsam ist, zu Beweiszwecken Protokolle und Korrespondenz zu sammeln. Auch Tagebuchnotizen können hilfreich sein.

bullet4 Mögliche Klagegründe sind Ehrverletzung, sexuelle Belästigung und einfache Körperverletzung. Als Körperverletzung gelten übermässig häufige und damit missbräuchliche Mobbinghandlungen, die bei den Betroffenen Depressionen, Kopfschmerzen, Angst, Schlaflosigkeit oder gar einen Herzinfarkt bewirken können.