Beendigung EAV durch Kündigung

bullet1 Schutz- bestimmungen
bullet2 Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung
bullet3 Sanktionen OR 336a

bullet4 1 Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der anderen Partei eine Entschädigung auszurichten.