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Beendigung EAV
durch Kündigung | | |
oblig. Militär-
und
Zivildienst
Kündigungsschutz bei Militärdienst
Ich habe die Kündigung auf Ende Juni erhalten. Nun muss ich am 5. Juli jedoch in den dreiwöchigen WK
einrücken. Gibt es da nicht einen Kündigungsschutz?
Sie haben Recht: Der Kündigungsschutz beginnt bereits vier Wochen vor dem Militärdienst und dauert bis
vier Wochen nach Beendigung des Dienstes. Da die Kündigung vor dieser Sperrfrist ausgesprochen wurde,
ist sie gültig. Hingegen wird die Kündigung während der rund elfwöchigen Sperrfrist
unterbrochen. Das Arbeitsverhältnis verlängert sich entsprechend. Teilen Sie diesen Umstand dem Arbeitgeber
schriftlich mit und bieten Sie Ihre Arbeitskraft für die verlängerte Kündigungsfrist an. Berufen Sie
sich dabei auf {HYPERLINK "or.html" \l "§336c"}Art. 336 c des Obligationenrechts.
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