Beendigung EAV durch Kündigung

bullet1 Schutz- bestimmungen
bullet2 Kündigungsverbot in bestimmten Situationen OR 336c
bullet3 Kündigung während Sperrfrist sind NICHTIG

bullet4 oblig. Militär- und Zivildienst

Kündigungsschutz bei Militärdienst

Ich habe die Kündigung auf Ende Juni erhalten. Nun muss ich am 5. Juli jedoch in den dreiwöchigen WK einrücken. Gibt es da nicht einen Kündigungsschutz?  

Sie haben Recht: Der Kündigungsschutz beginnt bereits vier Wochen vor dem Militärdienst und dauert bis vier Wochen nach Beendigung des Dienstes. Da die Kündigung vor dieser Sperrfrist ausgesprochen wurde, ist sie gültig. Hingegen wird die Kündigung während der rund elfwöchigen Sperrfrist unterbrochen. Das Arbeitsverhältnis verlängert sich entsprechend. Teilen Sie diesen Umstand dem Arbeitgeber schriftlich mit und bieten Sie Ihre Arbeitskraft für die verlängerte Kündigungsfrist an. Berufen Sie sich dabei auf {HYPERLINK "or.html" \l "§336c"}Art. 336 c des Obligationenrechts.