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Beendigung EAV
durch Kündigung | | |
während
Schwangerschaft
und 16 Wo nach
Niederkunft
3.3 Schwangerschaft
({HYPERLINK "or.html" \l "§336c"}
Art. 336c Abs.1 lit.c OR
)
Während der ganzen Schwangerschaft sowie 16 Wochen nach der Niederkunft
kann keine gültige Kündigung ausgesprochen werden. Für den Beginn der Schwangerschaft trägt die
Arbeitnehmerin die Beweislast ({HYPERLINK "zgb.html" \l "§8"}
Art. 8 ZGB
). Eine Schwangerschaft dauert nach medizinischen
Erkenntnissen im Durchschnitt 266 Tage.
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