Erbrecht

bullet1 Gesetzliche Erben ZGB 457
bullet2 Eltern ZGB 458

bullet3 4 Fehlt es an Nachkommen auf einer Seite, so fällt die ganze Erbschaft an die Erben der andern Seite.

    Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.