Erbrecht

bullet1 Letztwillige Verfügung
bullet2 Verfügungsformen
bullet3 Erbvertrag

bullet4 öffentliche Beurkundung

Der Erbvertrag kann durch die Vertragsabschliessenden jederzeit durch schriftliche Übereinkunft aufgehoben werden.

Der Aufhebungsvertrag bedarf nicht der Erbvertrags-, sondern nur der Schriftform.

bullet5 2 Zeugen

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.