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Erbrecht | | |
Erbvertrag
Ist ein Erbverzichtsvertrag (bei einem geistig behinderten Kind - dieses verzichtet auf seinen Erbteil
-) möglich, das
1. noch nicht volljährig ist?
2. bereits volljährig ist?
Falls ein Erbverzichtsvertrag erlaubt ist, dürfen die Eltern gemeinsam für ein geistig behindertes Kind diesen unterzeichnen
oder wer unterschreibt diesen?
1. Nein. Der Abschluss von Erbverträgen ist für urteilsfähige Unmündige und Entmündigte weder mit noch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertretung möglich. Davon
ausgenommen sind die ausschliesslich begünstigenden Erb-
verträge.
2. Für eine volljährige behinderte Person stellt
sich demnach nur die Frage, ob die Urteilsfähigkeit gegeben ist. Die Urteilsfähigk
eit hat jene Person, der es nicht infolge von
Geisteskrankheit, Geistesschwäche oder ähnlichen Zustän-
den mangelt, vernunftgemäss zu handeln. Dies kann nur anhand der Umstände im konkreten Fall beurteilt werden.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.
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