Erbrecht

bullet1 Der Erbgang
bullet2 Erbengemeinschaft
bullet3 Gesamteigentum

bullet4 haften solidarisch

bullet5 ev. Ausschlagen der Erbschaft (3 Mte)

Es kann auch nur ein einzelner sein Erbrecht ausschlagen.

  • vermutete Überschuldung einer Erbschaft
     
  • gute finanzielle Verhältnisse des Ausschlagenden
     
  • Distanzierung vom Erblasser
     
  • amtliche Liquidation
     
    • kostengünstigere Erbteilung mit Haftungsausschluss (Soziallauf der Konkursämter)
       

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.