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Erbrecht | | |
haften solidarisch
ev. Ausschlagen der
Erbschaft (3 Mte)
Es kann auch nur ein einzelner sein Erbrecht ausschlagen.
- vermutete Überschuldung
einer Erbschaft
- gute finanzielle Verhältnisse
des Ausschlagenden
- Distanzierung vom Erblasser
- amtliche Liquidation
- kostengünstigere Erbteilung
mit Haftungsausschluss
(Soziallauf der Konkursämter)
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.
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