Erbrecht

bullet1 Letztwillige Verfügung
bullet2 Verfügungsfreiheit ZGB 470
bullet3 Pflichtteile ZGB 471

bullet4 50% des gesetzlichen Erbanspruches für jedes der Eltern die Hälfte;

    Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.