Forderungspapiere

bullet1 Arten

bullet2 Festverzinsliche Obligationen

  • Anleihensobligation 5-15 Jahre
    Gewöhnliche Anleihen

    (= Anleihensobligation): eine in Wertpapierform gekleidete Schuldverpflichtung, die eine Geldleistung zum Inhalt hat: Charakteristika:

      • Nennwert einer Obligation meistens Fr. 5’000 oder Fr. 100’000
      • Höhe des Zinssatzes = abhängig von der Bonität des Schuldners, der Laufzeit und den Kapitalmarktverhältnissen zum Ausgabezeitpunkt: fest oder auf den jeweiligen Zinstermin neu festgesetzt
      • Emissionskurs al pari (100 % des NW), unter pari (Disagio) oder über pari (Agio) > Zinssatz genau festlegbar (keine Abweichung vom am Markt vorherrschenden Zinssatz)
      • Rückzahlung am Ende der Laufzeit al pari oder Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt (ganz oder teilweise) > Rückzahlungsagio
      • Umwandlung einer bestehenden, aber auslaufenden Anleihe in eine neue = Konversion:
        am Ende der Laufzeit oder bei Veränderung der Marktverhältnisse (Kündigung > Neuausgabe)

     
  • ev. nachrangige Anleihe
     
    • ==> am Schluss des Kollokationsplans
       
    • unsicherer für Anleger ==> leicht höherer Zinssatz
       
  • Interessant   Wandelanleihe
    zusätzlich zu den üblichen Bedingungen gewöhnlicher Obligationen folgende Merkmale:

      • Recht, während einer best. Zeit, zu einem festgelegten Verhältnis eine Obligation in Beteiligungspapiere des Schuldners umzuwandeln > kein reines FK
      • Vorteile für die Unternehmung:
        • AK-Erhöhung durch Ausgabe von Aktien, deren Ausgabepreis i.d.R. > Börsenkurs
        • tieferer Zinssatz als vergleichbare gewöhnliche Obligationenanleihen
      • Vorteile für den Wandelobligationär:
        • regelmässiger Zins
        • Wandelrecht gibt indirekte Beteiligung an der Unternehmung
        • Risiko des Obligationärs ist kleiner als bei direkter Aktienbeteiligung
      • Wandelbedingungen:
        • Wandelverhältnis: wieviele Beteiligungspapiere pro Obligation mit bestimmten NW?
        • Wandelpreis: Preis für eine Aktie?
        • Wandlungs- oder Umtauschfrist: Zeitdauer für Wandelrecht?
        • Verwässerungsschutzklausel: Anpassung des Wandelspreises an eine ev. Kapitalerhöhung während der Wandelfrist > Berechnung der Verminderung des Wandelpreises analog zur BR-Formel:
          R= n x (Wandelpreis - Emissionspreis) / (Anzahl Aktien vor KE + Anzahl neue Aktien)



     
    • Recht: Anleihe in Aktien umzutauschen
       
    • tieferer Zinssatz, da Gewinnchance
       
    • Gläubiger wird u.U. zu Aktionär
       
  • Interessant   Optionsanleihe
    Unterschied zur Wandelanleihe: Wahl- oder Optionsrecht = in einem separaten Wertpapier (= Optionsschein, Warrant) verkörpert > 3 verschiedene Börsennotierungen:

        1. Kurs der Anleihe mit Optionsschein (cum)
        2. Kurs der Anleihe ohne Optionsschein (ex)
        3. Kurs für den Optionsschein

    Das Handeln mit Optionsscheinen ist sehr risikobehaftet: Leverage-Effekt!:

    z.B. 1 Optionsschein berechtigt zum Bezug 1 Aktie bis 1.9.05 zum Preis von Fr. 500
    Kursentwicklung: 1.6.05: Aktie = 500, Optionsschein = 100; 1.9.05: Aktie = 600, Optionsschein = 160
    ==> Leverage-Effekt: Kurssteigerung Aktie = 20 %, Kurssteigerung Optionsschein = 60 %!

      • Berechnung der Optionsprämie:
        Optionsprämie = (((Kurs Optionsschein/Anzahl Aktien pro Optionsschein) + Bezugspreis — Aktienkurs) /Aktienkurs) x 100



     
    • Recht mit zusätzlichem Kapital, Aktien zu kaufen
       
    • tieferer Zinssatz
       
    • Kursnotierungen
       
      • Kurs der Anleihe mit Optionsschein (cum)
         
      • Kurs der Anleihe ohne Optionsschein (ex)
         
      • Kurs für den Optionsschein
         
    • Gläubiger ist Obligationär und wird u.U. zusätzlich Aktionär
       
  • Pfandbriefanleihen
     
    • mündelsichere Anlage ==> aber tiefer Zinssatz
      Pfandbriefe gelten im Schweizer Kapitalmarkt (nach kantonaler Rechtssprechung) als mündelsicher und die im inländischen Kapitalmarkt führenden Banken bewerten die Bonität der Pfandbriefe mit «Triple-A».    


       
  • Kassenobligation 2-8 Jahre
     
    • fortlaufende Ausgabe durch Bank, Post
       
    • kein Massenpapier
       
      • nicht handelbar
         

bullet2 Floater

  • mit variablem, wechselndem Zinssatz
     
  • LIBOR = London Interbank Offered Rate oder EURIBOR
     

bullet2 Zero-Bond

  • Keine Zinszahlungen
     
  • z.B. Ausgabe zu 60%, Rückzahlung zu 100%
     
  • kein Zinsertrag ==> nur Kapitalgewinn
     
    • teilweise steuerfrei