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Gesellschaftsrecht_Rechtsformen | | |
Personen-
gesellschaften
Kollektivgesellschaft
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Vereinigung mehrerer natürlicher, unbeschränkt haftender Personen zur gemeinsamen Leitung einer Unternehmung
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zur Führung eines kaufmännischen Unternehmens geeignet
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Zweck: Betreibung eines Handels-, Fabrikations- oder anderen kaufmännisch geführten Gewerbes unter gemeinsamer
Firma
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Enstehung durch Vertrag, Handelsregistereintrag hat deklaratorische Wirkung
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Mitglieder: 2 oder mehr natürliche Personen ohne Haftungsbeschränkung
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Grundkapital: EK, jederzeit veränderlich,
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Höhe und Anteile: Vertrag oder gleich für alle Organe,
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Führung: Vertrag (HReg) oder jeder einzeln
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Erfolgsbeteiligung: Vertrag oder nach Köpfen,
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Zins: 4 % des einbezahlten Kapitals,
Bezug von Honorar, Zins während des Jahres, auch bei Verlusten
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Haftung: 1. Gesellschaft, 2. Gesellschafter: persönlich, unbeschränkt, solidarisch
» Siehe Dokument: http://www.kv-mindmap.ch/schule/Kollektivgesellschaft-G/index.html
Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft
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dient der Verbindung zweier unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen:
a) Komplementäre: unbeschränkt haftend, Leitung der Unternehmung
b) Kommanditäre: beschränkt haftend, nur Kapitalgeber, ev. Führungsbeteiligung
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zur Führung eines kaufmännischen Unternehmens geeignet
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Zweck: Betreibung eines Handels-, Fabrikations- oder anderen kaufmännisch geführten Gewerbes unter gemeinsamer
Firma
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Mitglieder: 2 oder mehrere Personen
mind. 1 unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär (natürliche Person)
mind. 1 beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditsumme im Handelsregister (HR)) = Kommanditär
(natürliche, juristische Person oder Handelsgesellschaft)
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Grundkapital: EK, jederzeit veränderlich, Höhe und Anteile: Vertrag oder gleich für alle
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Organe, Führung: Vertrag (HR) oder jeder einzeln; Kommanditär: spezielle Vollmacht nötig
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Erfolgsbeteiligung: Komplementäre: Vertrag oder nach Köpfen, Kommanditäre: Vertrag oder nach richterlichem
Ermessen, Zins: 4 % des einbezahlten Kapitals, Bezug von Honorar schon während des Jahres,
auch bei Verlusten
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Haftung: 1. Gesellschaft, 2. Gesellschafter: Komplementäre persönlich, unbeschränkt, solidarisch; Kommanditäre
bis Kommanditsumme
» Siehe Dokument: http://www.kv-mindmap.ch/schule/Kommandit-G/index.html
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