Gesellschaftsrecht_Rechtsformen

bullet1 P2   Einzelunternehmung / Einzelfirma

Einzelunternehmung

    • grösstmögliche Freiheit, um sich wirtschaftlich betätigen zu können
    • volle persönliche Haftung des Eigentümers
    • zur Führung eines kaufmännischen Unternehmens geeignet

    • 1 Person = Eigentümerin: Kaufmann > Kapital und Leitung
    • Einzelkaufmann trägt das volle unternehmerische Risiko
    • keine explizite gesetzliche Regelung (OR 934 I: kaufmännisches Gewerbe)
    • Handels-, Fabrikations- oder anderes kaufmännisches geführtes Gewerbe
      (selbständige, regelmässige, auf dauernden Erwerb gerichtete Tätigkeit)
    • Handelsregistereintrag freiwillig, ab Fr. 100'000 Umsatz obligatorisch



» Siehe Dokument: http://www.kv-mindmap.ch/schule/Einzelunternehmung-G/index.html