Kreditarten

bullet1 Betriebskredit

bullet2 Zur Finanzierung von Umlaufvermögen (Warenlager)

bullet2 eher kurzfristige Kredite zur Liquiditätssicherung

bullet2 Blankokredit als Kontokorrent


innerhalb einer festgesetzten Limite frei verfügbar

Zinszahlung nach Beanspruchung

Eignung bei Bedürfnis nach Flexibilität: s. wiederholender, aber in seiner Höhe wechselnder Kapitalbedarf


Formen:


Blankokredit: ohne besondere Sicherheiten gewährt,

Kreditlimite richtet sich nach dem ausgewiesenen EK (ca. 20 - 40 %),

Zinssatz ca. 0.5 % höher als bei gedecktem Kredit


Lombardkredit: gegen Verpfändung von beweglichen und marktgängigen Vermögenswerten (Kontoguthaben, börsenkotierte Wertschriften, Edelmetalle, Lebensversicherungspolicen),

max. Limite richtet sich nach aktuellen Kursen abzüglich einer Sicherheitsmarge.


Belehnungswerte bei

Aktien 20-50%

Obligation 50-80%


bullet2 Lombardkredit

Lombardkredit: gegen Verpfändung von beweglichen und marktgängigen Vermögenswerten (Kontoguthaben, börsenkotierte Wertschriften, Edelmetalle, Lebensversicherungspolicen),

max. Limite richtet sich nach aktuellen Kursen abzüglich einer Sicherheitsmarge.


bullet2 Diskontkredit

Diskontkredit: Grundlage = Wechsel: Bank verspricht dem Kreditnehmer einen oder mehrere von ihm eingereichte Wechsel zu diskontieren (= aufzukaufen). Kreditnehmer verfügt sofort über den Betrag der Forderung (minus Diskont = Kreditzinsen)


> Diskontlimite: Höchstbetrag, bis zu welchem Bank bereit ist, die vom Lieferanten auf den Kunden gezogenen Wechsel zu diskontieren = abhängig von d. Bonität des Lieferanten


  • Wechsel
     

bullet2 Akzeptkredit

Wechsel

schriftliche, unbedingte, aber befristete vom Schuldgrund losgelöste (sog. abstrakte) Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme zugunsten des legitimierten Inhabers der Urkunde


 Wechselverpflichtung von im Handelsregister eingetragenen Schuldnern unterliegen im Betreibungsfall der ´formellen Wechselstrenge ==>  beschleunigtes Betreibungsverfahren


Formen von Wechseln

Gezogener Wechsel (= Tratte): vom Gläubiger (Wechselaussteller, Trassant) ausgestellt, der den Schuldner (Bezogener, Trassat) auffordert, an eine namentlich genannte Person (Wechselnehmer, Remittent) eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
> 8 gesetzliche Bestandteile:

      1. Bezeichnung als Wechsel
      2. bedingungslose Anweisung, eine best. Geldsumme zu zahlen
      3. Name des Bezogenen
      4. Angabe der Verfallzeit
      5. Angabe des Zahlungsortes
      6. Name des Wechselnehmers
      7. Angabe des Ortes und des Datums der Ausstellung des Wechsels
      8. Unterschrift des Ausstellers

Eigenwechsel: vom Schuldner selbst ausgestellt