Lohnbuchhaltung2
Kreditor Sozialversicherungen (kfr FK)
ALV = Arbeislosenversicherung
Bis zur Grenze von 106 800 Franken Jahreslohn macht der Beitrag an die ALV 2% des Jahreslohnes oder höchstens 2136 Franken aus.
Keine Beiträge werden erhoben auf Lohnteilen über 106 800 Franken.
Bis zur Grenze von 106 800 Franken Jahreslohn macht der Beitrag an die ALV 2% des Jahreslohnes oder höchstens 2136 Franken aus.
Keine Beiträge werden erhoben auf Lohnteilen über 106 800 Franken.