Lohnbuchhaltung2

Kreditor Sozialversicherungen (kfr FK)


ALV = Arbeislosenversicherung


Bis zur Grenze von 106 800 Franken Jahreslohn macht der Beitrag an die ALV 2% des Jahreslohnes oder höchstens 2136 Franken aus.


Keine Beiträge werden erhoben auf Lohnteilen über 106 800 Franken.