Lohnbuchhaltung2

Kreditor Sozialversicherungen (kfr FK)


Kred BVG (Pensionskasse)

BVG: Berufsvorsorgegesetz obligatorisch ab 25. Altersjahr und einem Einkommen ab ca. 20'000.-


2. Säule

  • Berufliche Vorsorge / BVG
    Altersleistungen

    Ab dem 25. Altersjahr wird das Altersguthaben mit Altersgutschriften aufgebaut. Deren Höhe ist vom koordinierten Lohn abhängig. Die Gutschriften steigen mit zunehmendem Alter stufenweise an. Das Altersguthaben wird verzinst. Bei Erreichen des Schlussalters kann die versicherte Person zwischen folgenden Auszahlungsarten entscheiden:

       - Lebenslängliche Rente

       - Kapitalbezug

       - Freie Aufteilung zwischen Kapitalbezug und Rente



     Schrittweise Senkung des Rentenumwandlungssatzes


    Vernehmlassung (Vorschlag Bundesrat)


    Geltendes Recht       Jahr  (1. BVG-Revision)


    Männer    Frauen                Männer         Frauen

    7.10%     7.20%     2006     7.10%     7.20%

    7.10%     7.15%     2007     7.10%     7.15%

    6.90%     6.90%     2008     7.05%     7.10%

    6.75%     1)             2009     7.05%     7.00%

    6.55%     6.65%     2010     7.00%     6.95%

    6.40%     6.40%     2011     6.95%     6.90%

                                2012     6.90%     6.85%

                                2013     6.85%     6.80%

                                 2014     6.80%     6.80%


     
    • obligatorische berufliche Vorsorge
      Versicherte Personen

      Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn von mehr als Fr. 19'350.-- (Eintrittsschwelle) beziehen, unterstehen der obligatorischen Versicherung ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität, ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alterssparen. Ist der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr lang bei einem Arbeitgeber beschäftigt, so gilt als Jahreslohn der Lohn, den er bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde.


      Altersgutschriften    

      Die Altersgutschriften sind jener Teil des Vorsorgeaufwandes, welcher angespart wird (=Sparbeitrag). Die Höhe der Altersgutschriften ist im Reglement festgelegt und berechnet sich grundsätzlich in Prozenten des versicherten Lohnes.


      Die Altersgutschriften gemäss BVG werden in Prozenten des koordinierten Lohnes jährlich neu berechnet. Dabei gelten folgende Ansätze:


                  

      Männer Alter     Frauen Alter     in % des versicherten Lohnes     

      25–34     25–34     7     

      35–44     35–44     10     

      45–54     45–54     15     

      55–65     55–64     18     


       
    • überobligatorische berufliche Vorsorge
       
  • ab dem 25. Altersjahr
     
  • BVG-Pflicht besteht ab CHF 19’350 Jahreseinkommen (bisher CHF 25’320). • Der Koordinationsabzug beträgt neu CHF 22’575 (bisher CHF 25’320)
     
  • Kapitaldeckungsvefahren
     
    • Renten-Umwandlungssatz
      Männer    Frauen             Männer         Frauen

      7.10%     7.20%     2006     7.10%     7.20%

      7.10%     7.15%     2007     7.10%     7.15%

      6.90%     6.90%     2008     7.05%     7.10%

      6.75%     1)             2009     7.05%     7.00%

      6.55%     6.65%     2010     7.00%     6.95%

      6.40%     6.40%     2011     6.95%     6.90%

                                  2012     6.90%     6.85%

                                  2013     6.85%     6.80%

                                   2014     6.80%     6.80%


       
    • Leistungsprimat
      Die Leistungen sind reglementarisch vorgegeben und an den Lohn gebunden. Die Finanzierung muss den Leistungen abgepasst werden.



       
      • Die Leistungen sind reglementarisch vorgegeben und an den Lohn gebunden. Die Finanzierung muss den Leistungen abgepasst werden.
         
      • besser
        Risiko wird vorwiegend von Pensionskasse und allenfalls noch vom Arbeitgeber getragen. Für die Kapitalbildung muss der technische Zins angewandt werden, egal vom effektiven Vermögensertrag. Wird die notwendige Rendite jedoch nicht erreicht, trifft dies schlussendlich auch den Arbeitnehmer (Sanierungsmassnahmen, Leistungskürzungen).



         
    • Beitragsprimat
      Die Beiträge sind reglementarisch gegeben, die Leistungen richten sich nach dem angesparten Kapital.



       
      • Die Beiträge sind reglementarisch gegeben, die Leistungen richten sich nach dem angesparten Kapital.
         
      • mehr Risiko bei Arbeitnehmer
        Risiko eines ungenügenden Vermögensertrages wird grösstenteils durch die versicherte Person getragen. Bei gutem Vermögensertrag ist jedoch auch eine Chance verbunden!!