Mietvertrag

Rechte und Pflichten
Vermieter


Sicherheiten durch den Mieter OR Art. 257e

Art. 257 e

1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter

sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet , hinterlegen.

2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.

3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien