Mietvertrag

Schutz vor missbräuchlichen und überhöhten Mietzinsen (OR Art. 269)
während der Mietdauer
innert 30 Tagen bei Schlichtungsstelle anfechtbar
NICHT missbräuchlicher Mietzins OR 269 ff.


im Rahmen der orts- oder quartierüblichen Mietzinse liegen;