Mietvertrag

Schutz vor missbräuchlichen und überhöhten Mietzinsen (OR Art. 269)
während der Mietdauer
innert 30 Tagen bei Schlichtungsstelle anfechtbar
NICHT missbräuchlicher Mietzins OR 269 ff.


das Ausmass nicht überschreiten, das Vermieter- und Mieterverbände in ihren Rahmenverträgen empfehlen.