Mietvertrag

Rechte und Pflichten
Mieter


Melden von Mängeln

Art. 263


1 Der Mieter von Geschäftsräumen kann das Mietverhältnis mit

schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten

übertragen.

2 Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund

verweigern.

3 Stimmt der Vermieter zu, so tritt der Dritte anstelle des Mieters

in das Mietverhältnis ein.

4 Der Mieter ist von seinen Verpflichtungen gegenüber dem

Vermieter befreit. Er haftet jedoch solidarisch mit dem Dritten

bis zum Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag

oder Gesetz endet oder beendet werden kann, höchstens aber

für zwei Jahre.