Mietvertrag
Beendigungs des Mietverhältnisses
unbefristete Mietverträge durch Kündigung OR 266a ff.
Kündigungsschutz OR 271 ff.
Erstreckung des Mietverhältnisses OR 272 ff.
Schlichtungsstelle
besondere Härte für Mieter
keine wesentlichen Nachteile für Vermieter