OR_AT_Vertrag


Vertragsinhalt

Nach dem Inhalt, d.h. nach der Art der Pflichten unterscheiden wir folgende Arten von Verträgen:



Veräusserungsverträge

Verträge auf Arbeitsleistung

Verträge auf Gebrauchsüberlassung

Aufbewahrungs- und Sicherungsverträge

Kaufvertrag
Tauschvertrag
Schenkung

Arbeitsvertrag
Werkvertrag
Auftrag
Verlagsvertrag

Mietvertrag
Leasingvertrag
Pachtvertrag
Gebrauchsleihe
Darlehensvertrag
Kreditvertrag

Hinterlegungsvertrag
Lagergeschäft
Bürgschaftsvertrag
Pfandvertrag



Grenzen des Vertragsinhaltes (OR 20)

  • Nichtigkeit bei
    Nichtigkeit = Der Vertrag ist gar nie zustande gekommen, d.h. es kann nicht darauf geklagt werden.



     
    • unsittlich
       
    • rechtswidrig
       
    • objektiv unmöglich
       

Mängel des Vertragsabschlusses

  • anfechtbar bei
    i.d.R. innerhalb eines Jahres anfechtbar


     
    • absichtliche Täuschung (OR 28)
       
    • Drohung (OR 29)
       
    • Übervorteilung (OR 21)
       
    • wesentlicher Irrtum (OR 23 ff)
       
      • in der Art des Vertrages
         
      • in der Sache oder Person
         
      • im Umfang von Leistung und Gegenleistung
         
      • Grundlagenirrtum
         
      • aber nicht Motivirrtum
         
      • aber nicht Rechnungsfehler
         

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 07.06.2011.