Schuldbetreibung und Konkurs

bullet1 Das Einleitungsverfahren ist für alle Verfahren gleich
bullet2 Gläubiger stellt Betreibungsbegehren und leistet Kostenvorschuss an zuständiges Betreibungsamt

bullet3 Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehl aus

bullet4 Zahlung innert 20 Tagen

bullet4 Schuldner kann innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben

  • Gläubiger muss Rechtsvorschlag beseitigen
     
    • Rechtsöffnungsbegehren
       
      • Provisorische Rechtsöffnung
         
        • evtl. Aberkennungsklage
           
        • Schuldanerkennung mit Unterschrift
           
        • Vertrag
           
        • Quittung
           
        • Brief
           
        • Verlustschein
           
      • definitive Rechtsöffnung

         
        • Gerichtsurteil
           
        • Steuerveranlagung
           
        • Gläubiger stellt Fortsetzungsbegehren
           
          • auf Pfändung
             
          • auf Konkurs
             
          • auf Pfandverwertung
             
    • ordentlicher Prozessweg
       

bullet4 Schuldner reagiert nicht

  • Fortsetzungsbegehren
     
    • auf Pfändung
       
    • auf Konkurs
       
    • auf Pfandverwertung