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Gemeindesteuer in %
der Staatssteuer
Alljährlich geschuldete kommunale Steuer auf dem
Einkommen und dem Vermögen von natürlichen Personen
sowie auf dem
Gewinn und dem Kapital von juristischen Personen.
Die Gemeindesteuer von natürlichen Personen wird in % des Staatssteuerbetrages (Kanton) erhoben
und fällt je nach Einwohnergemeinde
verschieden hoch aus, beträgt aber durchschnittlich etwa 60% der Staatssteuer. Vgl. "Steuersätze
für die Gemeindesteuern"
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