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Kirchensteuer
Gleiche alljährliche Erhebungskompetenz wie die Gemeinden, diese wird jedoch durch die jeweiligen Kirchgemeinden
ausgeübt. Da die Steuerhoheit bei den Kirchgemeinden liegt, besteht keine Weisungskompetenz seitens
der kantonalen Steuerverwaltung. vgl. http://www.kirchenbl.ch
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