Steuern

Steuerhoheit und Steuerarten


Kirchensteuer

Gleiche alljährliche Erhebungskompetenz wie die Gemeinden, diese wird jedoch durch die jeweiligen Kirchgemeinden ausgeübt. Da die Steuerhoheit bei den Kirchgemeinden liegt, besteht keine Weisungskompetenz seitens der kantonalen Steuerverwaltung. vgl. http://www.kirchenbl.ch