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Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kantonale Spezialsteuer auf dem Vermögensanfall von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis) oder aufgrund
einer Schenkung unter lebenden Personen. Steuerobjekt bildet die jeweils angefallene Erbschaft
oder Schenkung; Steuersubjekt ist der Erbe oder die beschenkte Person. Ehegatten sowie die
Nachkommen sind von dieser Steuer befreit. Die Höhe der Steuerbelastung ist nach dem Verwandtschaftsgrad
abgestuft:
je entfernter jemand verwandt zum Erblasser bzw. Schenker ist, desto höher ist der Steuersatz und damit
die Steuerbelastung.
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