Steuern

Steuerhoheit und Steuerarten
Kanton


Erbschafts- und Schenkungssteuer

Kantonale Spezialsteuer auf dem Vermögensanfall von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis) oder aufgrund einer Schenkung unter lebenden  Personen. Steuerobjekt bildet die jeweils  angefallene Erbschaft oder Schenkung;  Steuersubjekt ist der Erbe oder die beschenkte Person. Ehegatten sowie die Nachkommen sind von dieser Steuer befreit. Die Höhe der Steuerbelastung ist nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuft: je entfernter jemand verwandt zum Erblasser bzw. Schenker ist, desto höher ist der Steuersatz und damit die Steuerbelastung.