Grundstückgewinnsteuer
Kantonale Spezial-Einkommenssteuer auf dem
Gewinn beim Verkauf einer Liegenschaft.
Steuerobjekt bildet der Veräusserungserlös abzüglich Gestehungskosten (damaliger Kaufpreis plus wertvermehrende
Investitionen); Steuersubjekt ist der Verkäufer der Liegenschaft (Achtung: gesetzliches
Grundpfandrecht für die Steuer auf der Liegenschaft). Die Steuerbelastung beträgt bis zu 25%; Steueraufschub
bei Ersatzinvestition in neues Wohneigentum.
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