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Quellensteuer
Spezielle Form der Erhebung von Einkommenssteuern direkt an der Quelle, wenn die ordentliche Erhebung
mittels Steuererklärung nicht angezeigt oder gar unmöglich ist, beispielsweise bei Wohnsitz im Ausland
wie Grenzgänger oder z.B. Künstler, die einen Auftritt in der Schweiz hatten.
Gilt für die Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern.
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