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Nachsteuern und Bussen
Bei nicht oder zuwenig erhobenen Steuern sowie bei Widerhandlungen (Verletzung von Verfahrenspflichten,
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug) wird die damals nicht oder zuwenig erhobene Steuer in einem speziellen
Verfahren nachträglich veranlagt und erhoben, inkl. allfälliger Steuerbussen, die
sich nach dem persönlichen Verschulden richten.
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