Steuern

Steuerverfahren


Nachsteuern und Bussen

Bei nicht oder zuwenig erhobenen Steuern sowie bei Widerhandlungen (Verletzung von Verfahrenspflichten, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug) wird die damals nicht oder zuwenig erhobene Steuer in einem speziellen Verfahren nachträglich veranlagt und erhoben, inkl. allfälliger Steuerbussen, die sich nach dem persönlichen Verschulden richten.