Steuern

Steuerhoheit und Steuerarten
Gemeinde


Hundesteuer

Die Hundesteuer betrifft allein das Halten eines Hundes. Steuerobjekt bildet der Hund, Steuersubjekt ist der Halter des Hundes. Inhaltlich handelt es sich dabei um eine Art kommunaler Gebühr, welches die Umtriebe einer Gemeinde abgelten soll, die das Halten von Hunden auf Gemeindegebiet verursachen kann. Die Erhebung  dieser Hundesteuer ist eine reine Gemeindeangelegenheit. Vgl. Gesetz über das  Halten von Hunden, SGS 342.