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Hundesteuer
Die Hundesteuer betrifft allein das Halten eines Hundes. Steuerobjekt bildet der Hund, Steuersubjekt
ist der Halter des Hundes. Inhaltlich handelt es sich dabei um eine Art kommunaler Gebühr, welches die
Umtriebe einer Gemeinde abgelten soll, die das Halten von Hunden auf
Gemeindegebiet verursachen kann. Die Erhebung dieser Hundesteuer ist eine reine Gemeindeangelegenheit.
Vgl. Gesetz über das Halten von Hunden, SGS 342.
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