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Unternehmungsfinanzierung | | |
Gründe für
Kapitalerhöhung
Finanzierung des betrieblichen
Umsatzprozesses
(Kreditfinanzierung nicht
möglich, nicht genug
Reserven)
Rechtliche Vorschriften
(Banken & Versicherungen:
Anpassung von EK an FK)
Günstige Bedingungen auf
dem Kapitalmarkt
(Aktienausgabe mit hohem
Agio)
- Agio = Differenz zwischen
Ausgabekurs und Nennwert
der Aktie
Dividendenpolitik
(Ausschüttung einer erhöhten
Dividendensumme bei gleich
hohem Dividendensatz
Steuerliche Gründe
(EK-Rentabilität senken)
Erweiterung des
Aktionärskreises (Erhöhung
unter Ausschluss des
Bezugsrechtes der bisherigen
Aktionäre
Fusion (für Festlegung eines
geeigneten
Austauschverhältnisses)
Formen der
Kapitalerhöhung
Formen der Kapitalerhöhung
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Ordentliche Kapitalerhöhung: Generalvesammlung (GV)-Beschluss, vom Verwaltungsrat (VR) innert
3 Monaten durchzuführen
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Genehmigte Kapitalerhöhung Statutenänderung durch GV: Ermächtigung des VR zur Erhöhung innert
2 J. > Anpassung an Marktverh.
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Bedingte Kapitalerhöhung mittels Wandel- und Optionsanleihen: Der Wandel Fremdkapital zu Eigenkapital
ist in einem bestimmten Zeitfenster möglich
Probleme bei der Kapitalerhöhung: Emissionsbedingungen
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Bezugsverhältnis: Verhältnis zwischen bestehendem und neuen Aktien
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Ausgabekurs: neben rechtlichen Vorschriften folgende Einflussfaktoren:
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Festlegung des Agios: je höher Börsenkurs über Nennwert, desto grösser kann Agio gewählt werden.
Verwendung des Agio nach OR 624:
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Zuweisung an gesetzliche Reserve
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freiwillige zusätzliche Abschreibungen
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betriebliche Wohlfahrtszweck
Praxis:
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Zuweisung des Agio an Reserven zur Stärkungs der EK-Basis ==> Vermeidung/Verminderung der Kapitalverwässerung
(= Verminderung des Reserveanteils pro Aktie)
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Aufnahmebereitschaft des Marktes: Börsentendenz (Hausse oder Baisse), Emissionskurs hoch
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Bilanzwert der Aktie = EK / ausgegebene Aktien: je näher Ausgabekurs beim Bilanzkurs, desto kleiner
die Kaptialverwässerung
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Stille Reserven: wenn gross, Emissionskurs über Bilanzkurs gerechtfertigt
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Börsenkurs: darf nicht überschritten werden: obere Grenze = 2/3 des Börsenk.
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Ertragswert: je höher, desto höher Ausgabekurs
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Rendite: bei neuen Aktien höher, da Ausgabekurs < Börsenkurs
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Dividendenpolitik: Ausgabekurs so, dass Div.satz nicht angepasst werden muss
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Steuern: in einigen Kt. muss Agioerlös als Ertrag versteuert werden
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Bezugsfrist, Liberierungstermin, Dividendenberechtigung
g) Bezugsrechte
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Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis zu seiner bisherigen Beteiligung
zu erwerben > Entschädigung für die mit einer Kapitalerhöhung verbundenen
Kapitalverwässerung: in der Praxis als eine Art Bonus betrachtet:
BR = Ka ./. Ke / (a/n) +1
- ordentliche
- bedingte
- genehmigte
- Kapitalerhöhung
aus
Gesellschaftsmitteln
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Wesen: neu ausgegebene Aktien werden aus Gesellschaftsmitteln liberiert; der Aktionär erhält in einem
best. Verhältnis zu seinen bisherigen Aktien eine Gratisaktie
> EK bleibt gleich, Anspruch des Aktionärs auf Gesellschaftsvermögen erhöht sich nicht
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Gründe:
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Behebung eines Missverhältnisses zwischen nominellen Grundkapital und gesamtem Eigenkapital (v.a. bei
Inflation zweckmässig: AK = Wertzunahme der A)
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Bewirkt Kursrückgang > Verbreiterung des Marktes, Aktie leichter handelbar
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Veränderung des Kurswertes in Hinblick auf eine Fusion
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Dividende soll absolut erhöht, relativ aber beibehalten werden
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RG-Anteil für Aktionäre ohne Ausschüttung von flüssigen Mitteln
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Liberierung:
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offene, gesetzlich nicht gebundene Reserven
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Gewinnvortrag
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verfügbarer Jahresgewinn
Arten der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
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Erhöhung im Verhältnis 1:1
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Bezugsverhältnis höher als 1:1 > Handel der Anrechte an der Börse (börsenkotierte U)
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Liberierung nicht voll einbezahlter Aktien
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Erhöhung des Nennwertes der alten Aktien
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Kombination von Bareinzahlung durch Aktionäre & Liberierung aus Gesellschaftsmitteln
- Kapitalerhöhung
infolge
Mitarbeiterbeteiligung
Nicht Finanzierungszweck im Vordergrund, sondern Personalpolitik: Entscheidungen:
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Bezugberechtigte: Kriterien: hierarchische Stellung, Anzahl Dienstjahre, (Leistung)
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Beteiligungsform: Stamm- & Vorzugsaktien, PS
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Beteiligungsausmass: Grund, Umfang, zumutbarer Verzicht der Akt. auf BR, Risiko
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Ausgabekurs: günstige Konditionen, angemessene Rendite, = wie für beh. Aktionäre
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Verfügbarkeit der Beteiligungspapiere: v.a. Vermögensbildung, Bindung & Interesse
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 12.02.2016.
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