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Unternehmungsfinanzierung | | |
Emission von
Beteiligungspapieren
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Aktien
Arten von Aktien
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nach den mit der Aktie verbundenen Rechte:
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Stammaktien: normale Aktien: vermögensmässige Rechte richten sich nach Umfang der Kapitalbeteiligung
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Vorzugsaktien: Prioritätsaktien: z.B. höherer Dividendenanspruch, häufig bei Sanierungen ausgegeben:
Entschädigung für höheres Risiko
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Stimmrechtsaktien: höhere Stimmanteile bei gleichem Nennwert (in CH nicht zulässig)
unechte Stimmrechtsaktien: gleiche Stimmanteile bei unterschiedlichem Nennwert: Stückstimmrecht (zulässig,
wenn voll liberierte Namenaktien)
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nach Art der Wertpapierform:
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Inhaberaktien: Inhaberpapier: Übertragung durch blosse Übergabe, Vorteil: leichte Übertragbarkeit,
Nachteil: Aktionärskreis der Unternehmung nicht bekannt
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Namenaktien: Orderpapier: obligatorischer Eintrag ins Aktienbuch der Gesellschaft, wenn Eintragung
unbeschränkt = gewöhnliche Namenaktie,
falls Eintragung beschränkt = vinkulierte Namenaktie > Ausschluss unerwünschter Aktionäre:
Ablehung muss begründet werden!
Ablehnungsgründe:
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nicht börsenkotiert: Bestimmungen über Zusammensetzung des Aktionärskreises bezüglich Gesellschaftszweck
oder wirtschaftlicher Selbständigkeit
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börsenkotiert: prozentmässige Begrenzung der Namenaktien
- Inhaberaktien
- Namenaktien
- Stammaktien
normale Aktien: vermögensmässige Rechte richten sich nach Umfang der Kapitalbeteiligung
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Vorzugsaktien
oder Prioritätsaktien: z.B. höherer Dividendenanspruch, häufig bei Sanierungen ausgegeben: Entschädigung
für höheres Risiko
Partizipations-
scheine
Partizipationsscheine
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ähnlich wie Aktie, aber kein Stimmrecht
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Funktionen:
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Kapitalbeschaffung ohne gleichzeitige Einräumung von Mitwirkungsrechten
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Bedeutung: abnehmend
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Kursspanne (Ecart) zwischen Aktie und PS nennt ist der "Preis" des Stimmrechts
Genussscheine
Genussscheine
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Beteiligungspapier ohne Nennwert, das keine Mitgliedschaftsrechte, sondern nur Ansprüche
auf einen Anteil am Reingewinn, am Liquidiationsergebnis oder auf den Bezug von neuen Aktien verleiht
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Ausprägungsformen:
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Gründungsanteilscheine: Abgeltung von Gründerleistungen
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Sanierungsgenussscheine: Entschädigung für Gläubiger, die mit Pfändungsverzicht zur Erhaltung und Weiterführung
der Unternehmung beitragen
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Dividendenpolitik: indirekte Dividendenerhöhung
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 12.02.2016.
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