Unternehmungsfinanzierung

Aussen- finanzierung
Beteiligungsfinanzierung


Emission von Beteiligungspapieren

» Siehe Dokument: http://www.kv-mindmap.ch/schule/Wertpapiere/index.html


Aktien

Arten von Aktien

    • nach den mit der Aktie verbundenen Rechte:
      1. Stammaktien: normale Aktien: vermögensmässige Rechte richten sich nach Umfang der Kapitalbeteiligung
      2. Vorzugsaktien: Prioritätsaktien: z.B. höherer Dividendenanspruch, häufig bei Sanierungen ausgegeben: Entschädigung für höheres Risiko
      3. Stimmrechtsaktien: höhere Stimmanteile bei gleichem Nennwert (in CH nicht zulässig)
        unechte Stimmrechtsaktien: gleiche Stimmanteile bei unterschiedlichem Nennwert: Stückstimmrecht (zulässig, wenn voll liberierte Namenaktien)

    • nach Art der Wertpapierform:
      1. Inhaberaktien: Inhaberpapier: Übertragung durch blosse Übergabe, Vorteil: leichte Übertragbarkeit, Nachteil: Aktionärskreis der Unternehmung nicht bekannt
      2. Namenaktien: Orderpapier: obligatorischer Eintrag ins Aktienbuch der Gesellschaft, wenn Eintragung unbeschränkt = gewöhnliche Namenaktie,
        falls Eintragung beschränkt = vinkulierte Namenaktie > Ausschluss unerwünschter Aktionäre: Ablehung muss begründet werden!

        Ablehnungsgründe:
        • nicht börsenkotiert: Bestimmungen über Zusammensetzung des Aktionärskreises bezüglich Gesellschaftszweck oder wirtschaftlicher Selbständigkeit
        • börsenkotiert: prozentmässige Begrenzung der Namenaktien

  • Inhaberaktien
     
  • Namenaktien
     
  • Stammaktien
    normale Aktien: vermögensmässige Rechte richten sich nach Umfang der Kapitalbeteiligung



     
  • Interessant   Vorzugsaktien
    oder Prioritätsaktien: z.B. höherer Dividendenanspruch, häufig bei Sanierungen ausgegeben: Entschädigung für höheres Risiko



     

Partizipations- scheine

Partizipationsscheine

    • ähnlich wie Aktie, aber kein Stimmrecht
    • Funktionen:
      • Kapitalbeschaffung ohne gleichzeitige Einräumung von Mitwirkungsrechten
      • Bedeutung: abnehmend
      • Kursspanne (Ecart) zwischen Aktie und PS nennt ist der "Preis" des Stimmrechts

  • PS
     

Genussscheine

Genussscheine

    • Beteiligungspapier ohne Nennwert, das keine Mitgliedschaftsrechte, sondern nur Ansprüche auf einen Anteil am Reingewinn, am Liquidiationsergebnis oder auf den Bezug von neuen Aktien verleiht
    • Ausprägungsformen:
      1. Gründungsanteilscheine: Abgeltung von Gründerleistungen
      2. Sanierungsgenussscheine: Entschädigung für Gläubiger, die mit Pfändungsverzicht zur Erhaltung und Weiterführung der Unternehmung beitragen
      3. Dividendenpolitik: indirekte Dividendenerhöhung



Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 12.02.2016.