| |
Unternehmungsfinanzierung | | |
Dividendenpolitik
Dividende = Ausschüttung von Vermögenswerten an die Aktionäre
Dividendenpolitik = Verhalten der Unternehmung bei der Festlegung der Dividende an die Aktionäre: Ausschüttung
aus Reingewinn der
Abrechnungsperiode, Reserven oder GV aus früheren Rechnungsjahren
-
Bestimmung der zur Ausschüttung gelangenden Gewinnanteils: rechtlich = Generalversammlung (GV), praktisch
= Verwaltungsrat (VR)
-
Zielkonflikt: Einschränkung der Selbstfinanzierung vs. Image in der Öffentlichkeit
Formen von Dividenden:
-
Bardividende: Geldzahlung an die Aktionäre
-
Wertpapier- oder Stockdividende: Umwandlung von Reserven & Gewinn in AK > neue Aktien werden
bish. Aktionären in e. best. Verhältnis zu bish.
Aktien zugeteilt
-
Naturaldividende: Abgabe von Produkten der U an Aktionäre (v.a. Transport-U)
eventuell Kombination verschiedener Dividendenformen oder Wahlrecht
Grundsätze der Dividendenpolitik
-
Grundsatz stabiler Dividenden: Dividende pro Aktie wird über lange Zeitspanne möglichst konstant gehalten
=> Orientierung an langfristigen
Anlegern
-
Grundsatz der gewinnabhängigen Dividenden:
Dividende soll den Bewegungen des RG angepasst werden > Aktionär direkt am Erfolg oder Misserfolg
der Unternehmung beteiligt.
-
Prinzip der Substanzerhaltung der Unternehmung (Berücksichtigung inflationsbedingter Preissteigerungen)
-
Ausrichtung auf die Konkurrenz
-
Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalmarktlage und des Zinsniveaus
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 12.02.2016.
|