Realsicherheiten
Kaution (OR 257e)Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme (v.a. Mietvertrag) Haftgeld (OR 158, 1+2)Schuldner leistet bei Vertragsabschluss eine Anzahlung (=vorausbezahlte Konventionalstrafe) die der Gläubiger erhält, wenn nicht erfüllt wird. z.B. Annullationskosten, (Kosten für den Kostenvoranschlag)
1 Das beim Vertragsabschlusse gegebene An- oder Draufgeld gilt als Haft-, nicht als Reugeld. 2 Wo nicht Vertrag oder Ortsgebrauch etwas anderes bestimmen, verbleibt das Haftgeld dem Empfänger ohne Abzug von seinem Anspruche. 3 Ist ein Reugeld verabredet worden, so kann der Geber gegen Zurücklassung des bezahlten und der Empfänger gegen Erstattung des doppelten Betrages von dem Vertrage zurücktreten.
Reuegeld OR 158,3Preis für das Rücktrittsrecht sehr häufig bei Reiseveranstaltern (Bearbeitungsgebühr) A. Haft- und Reugeld
1 Das beim Vertragsabschlusse gegebene An- oder Draufgeld gilt als Haft-, nicht als Reugeld. 2 Wo nicht Vertrag oder Ortsgebrauch etwas anderes bestimmen, verbleibt das Haftgeld dem Empfänger ohne Abzug von seinem Anspruche. 3 Ist ein Reugeld verabredet worden, so kann der Geber gegen Zurücklassung des bezahlten und der Empfänger gegen Erstattung des doppelten Betrages von dem Vertrage zurücktreten. Retentionsrecht ZGB 895 ffZurückbehaltungsrecht beim Werkvertrag (ZGB 895) Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen (OR 268, 299c) Frachtführer, Spediteur oder Lagerhalter (OR 451, 485) Hotelier darf die Effekten des Gastes bis zur Begleichung der Rechnung zurückhalten (OR 491)
Eigentumsvorbehalt (ZGB 715)Das Eigentum geht bei Übergabe an den neuen Besitzer über. Um dies zu verhindern wird beim Abzahlungskauf ein Eigentumsvorbehalt angebracht. Pfandrecht
NachnahmeVorauszahlung |