Vertragssicherung


Personalsicherheiten


Konventionalstrafe (OR 160)

ist eine Vertragsstrafe, d.h. die Busse muss bei vertragswidrigem Verhalten bezahlt werden.


Zession (OR 164)

Zession = Gläubigerwechsel


Abtretungserklärung des alten Gläubigers ist ein einseitiger Vertrag

nur vom Abtretenden unterschrieben


Benachrichtigung des Schuldners => Notifikation


  • nur bedingt Lohnpfändung (OR 325)
    Art. 325 65

    1 Zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten

    kann der Arbeitnehmer künftige Lohnforderungen

    so weit abtreten oder verpfänden, als sie pfändbar sind; auf

    Ansuchen eines Beteiligten setzt das Betreibungsamt am

    Wohnsitz des Arbeitnehmers den nach Artikel 93 des Schuldbetreibungs-

    und Konkursgesetzes 66 unpfändbaren Betrag fest.

    2 Die Abtretung und die Verpfändung künftiger Lohnforderungen

    zur Sicherung anderer Verbindlichkeiten sind nichtig.



     
  • Notifikation
    Benachrichtigung des Schuldners ist nicht notwendig


     

Bürgschaft (OR 492ff)

  • Solidarbürgschaft (OR 496)
    Blosse Mahnung des Hauptschuldners reicht aus, um den Bürgen zu belangen.



     
    • Zugriff auf Bürge: blosse Mahnung des Hauptschuldners erforderlich
       
  • einfache Bürgschaft (OR 495)
    Auf den Bürgen kann erst nach erfolgloser Betreibung des Hauptschuldner gegriffen werdem.


     
    • Zugriff auf Bürge: erst nach erfolgloser Betreibung des Hauptschuldners