Berufliche Vorsorge / BVG
Altersleistungen
Ab dem 25. Altersjahr wird das Altersguthaben mit Altersgutschriften aufgebaut. Deren Höhe ist vom koordinierten
Lohn abhängig. Die Gutschriften steigen mit zunehmendem Alter stufenweise an. Das Altersguthaben wird
verzinst. Bei Erreichen des Schlussalters kann die versicherte Person zwischen folgenden Auszahlungsarten
entscheiden:
- Lebenslängliche Rente
- Kapitalbezug
- Freie Aufteilung zwischen Kapitalbezug und Rente
Schrittweise Senkung des Rentenumwandlungssatzes
Vernehmlassung (Vorschlag Bundesrat)
Jahr
Geltendes Recht (1. BVG-Revision)
Männer Frauen Männer
Frauen
7.10% 7.20% 2006 7.10% 7.20%
7.10% 7.15% 2007 7.10% 7.15%
6.90% 6.90% 2008 7.05% 7.10%
6.75% 1) 2009
7.05% 7.00%
6.55% 6.65% 2010 7.00% 6.95%
6.40% 6.40% 2011 6.95% 6.90%
2012
6.90% 6.85%
2013
6.85% 6.80%
2014
6.80% 6.80%
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