3 Säulen-Prinzip

2. Säule


60% des letzten Arbeitseinkommens

    Argumente Rente oder Kapital

    

    


Die Antwort dieser Frage hängt, wie immer, von den persönlichen Wünschen und Zielen jedes Einzelnen ab. Grundsätzlich lassen sich fünf Varianten für die Altersvorsorge unterscheiden, die auch kombiniert vorgefunden werden:


1.) Bezug der Rente von der Pensionskasse


2.) Bezug eines Teils der Rente von der Pensionskasse, die Differenz wird als Teilauszahlung des Altersguthabens bezogen.


3.) Auszahlung des gesamten Altersguthabens und Anlegen des Kapitals nach dem Konzept "rente-und-kapital".


4.) Auszahlung des Kapitals und Anlage in Wertschriften, je nach Höhe der Auszahlung langt der Wertschriftenertrag als Einkunft für den täglichen Lebensunterhalt. In den meisten Fällen kommt es aber zu zusätzlichem Kapitalverzehr.


5.) Einkünfte fürs Alter durch Einnahme von Mieten aus Liegenschaften, Wertschriftenportfolio etc.

    

    "rente-und-kapital", das  Konzept besteht, wie der Name sagt, aus zwei Komponenten, nämlich aus periodischen Auszahlungen und Kapitalwachstum. Der Vorteil von "rente-und-kapital" im Vergleich zu einem Kapitalentnahmeplan besteht darin, das während der Laufzeit der 1. Phase Rente von 10...12 Jahren und danach das Investmentrisiko bei der Versicherungsgesellschaft liegt. Die lebenslange 1.Phase-Rente bzw. 2.Phase-Leibrente wird mit einem garantierten Anteil von bis zu 95% der Rente ausgezahlt. Weitere Details und Informationen zum Thema "rente-und-kapital" ,  ein Beispiel von Georg 64 und Brigitte 62 , und ein Vergleich mit einer Pk-Rente vor und nach Steuern sind hier näher anzusehen .

    

    Eine Zusammenfassung der wichtigsten Argumente zum Thema "Rente oder Kapital"

    

    


Rente:


+ Sicherheit und Vertrautheit, man lebt weiterhin vom Arbeitgeber bzw. dessen Pensionskasse


+ Starrheit, die Rente ist voll garantiert, gelegentlich oder geplant Anpassung an Inflation, jedoch kein Bonusssystem


- Steuernachteil, vgl. Steueroptimierung


- Reduktion des Umwandlungssatzes von 7.2% im Alter 65 wegen längerer Lebenserwartung in Zukunft


- Nachteile für Hinterbliebene, Witwenrente meistens nur 60%, keine Prämienrückgewähr etc-

    

    


Kapital:


+ Flexibilität, das Kapital ist frei verfügbar


+ Steueroptimierung, neue gesetzliche Regelungen vgl. Kapitel Kapitalleistungen aus Vorsorge bzw. Steuern 2001/2002


+ Besserstellung der Hinterbliebenen, der Ehepartner oder Lebenspartner wird besser gestellt


+ Option auf private Rente intakt


- Auseinandersetzung mit der Verwaltung des Kapitals, kann im Fall von "rente-und-kapital" weg delegiert werden vgl. Produktebeschreibung "rente-und-kapital"


- Schwankungen der Erträge aus Wertschriftenportfolio.


- Langlebigkeitsrisiko - wird durch neues Konzept "rente-und-kapital" weg delegiert.

    

    Steueroptimierung

    

    


Im Zusammenhang mit der Frage Rente oder Kapital kommt der Steueroptimierung ein gewisser Stellenwert zu, insbesondere deshalb, weil verschiedene Steuergesetze sich in den Jahren 2001/2002 geändert haben.


    * Kapitalauszahlung vor 31. Dezember 2001 - 80% Besteuerung, danach ab 01. Januar 2002 zu 100%, sowohl bei den kantonalen wie auch bei der Bundessteuer

    * Pensionskassenrenten werden ebenfalls für Neupensionierte ab 01. Januar 2002 zu 100% besteuert.

    * Leibrenten, soweit persönlich finanziert, werden im Kanton Zürich ab 01. Januar 2001 nur noch zu 40% statt 60% besteuert. In allen Kantonen werden persönlich finanzierte Leibrenten in Zukunft nur noch zu 40% besteuert.


    

    


Weitere Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der Frage "Rente oder Kapital"


    * Einkaufsmöglichkeiten bzw. Nachzahlungen in Pensionskasse prüfen

    * Auszahlungen aus der 2. Säule und Säule 3a in verschiedenen Jahren, da sonst Wahrscheinlichkeit der kumulierten Besteuerung besteht, das gleiche gilt zwischen Ehepartnern.

    * Falls grosse Kapitalleistungen über 1 Mio. CHF zur Auszahlung kommen, sollte ein Wohnortswechsel in einen anderen Kanton mit niedriger Besteuerung in Erwägung gezogen werden. Die Kantone bzw. Kantonshauptorte Solothurn, Genf, Neuenburg, Luzern und Bellinzona bieten sich an. Jura, Zug, Vaad, Bern und Wallis sind wegen zu hoher Steuer zu vermeiden, teilweise mit einem Faktor 3