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Nationalitäts-/Wohnsitzvorschriften
Mehrheit des VR muss aus Schweizern mit
schweizerischem Wohnsitz bestehen (Ausnahmen
bei Holding möglich). VR mit Einzelunterschrift
muss Wohnsitz in der Schweiz haben (dem
gleichgesetzt werden zwei VR mit
Kollektivunterschrift zu zweien).
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