Arbeitszeugnis (OR 330)
Das Arbeitszeugnis - Einige Grundsätze
Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein und alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, welche für eine Gesamtbeurteilung der Angestellten von Bedeutung sind.
Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine objektive, klar formulierte und faire Qualifikation.
Das Zeugnis ist wohlwollend zu formulieren und soll das berufliche Fortkommen der Angestellten fördern.