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Beendigung EAV
durch Kündigung | | |
Wer unter Mobbing leidet, kann klagen. Aber
Vorsicht: Der Gang zum Richter will gut überlegt
sein. Eine Klage gegen Mobbingtäter ist nur dann
Erfolg versprechend, wenn klare Beweise vorliegen
und sich die Forderung auf einen Gesetzesartikel
stützt. Ratsam ist, zu Beweiszwecken Protokolle und
Korrespondenz zu sammeln. Auch Tagebuchnotizen
können hilfreich sein.
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