Beendigung EAV durch Kündigung
Arbeitszeugnis Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller
Arbeitszeugnisse werden oft in einer sehr speziellen Sprache abgefasst, in denen bestimmte Formulierungen eine spezielle Bedeutung haben. Vielfach ist diese «Geheimsprache» nur Arbeitgebern bekannt. Deshalb werden hier einige gebräuchliche Wendungen mit der zugehörigen Intepretation aufgeführt:
«... zu unserer vollen Zufriedenheit» oder «seine Leistungen waren gut...» Er war ein guter Mitarbeiter