Beendigung EAV durch Kündigung
Arbeitszeugnis Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller
Arbeitszeugnisse werden oft in einer sehr speziellen Sprache abgefasst, in denen bestimmte Formulierungen eine spezielle Bedeutung haben. Vielfach ist diese «Geheimsprache» nur Arbeitgebern bekannt. Deshalb werden hier einige gebräuchliche Wendungen mit der zugehörigen Intepretation aufgeführt:
«Seine Leistungen waren überdurchschnittlich...» oder «...zur vollsten Zufriedenheit...» Der Mitarbeiter war über dem Durchschnitt, man lässt ihn nur ungern ziehen.