Beendigung EAV durch Kündigung
Arbeitslos was nun? Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller
Gut zu wissen:
Lohn: Das Gehalt muss mindestens so hoch sein wie das Arbeitslosengeld, also 70 Prozent des bisherigen Verdienstes. Für Unterhaltspflichtige gelten 80 Prozent. Massgebend ist der Durchschnitt der letzten zwei Jahren.
Arbeitsweg: Grundsätzlich ist ein Arbeitsweg von vier Stunden pro Tag zumutbar. Entscheidend ist der Weg von Tür zu Tür mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Persönliche Verhältnisse wie Kinder sind angemessen zu berücksichtigen.
Qualifikation: Die Arbeit muss den Fähigkeiten des Stellensuchenden entsprechen. Unterforderung ist aber kein Kriterium. Ablehnen darf man eine Stelle nur, wenn sie reale Chancen auf eine Einstellung im erlernten Beruf mindert.