Beendigung EAV durch Kündigung

bullet1 Schutz- bestimmungen
bullet2 Mobbing
bullet3 Wer unter Mobbing leidet, kann klagen. Aber Vorsicht: Der Gang zum Richter will gut überlegt sein. Eine Klage gegen Mobbingtäter ist nur dann Erfolg versprechend, wenn klare Beweise vorliegen und sich die Forderung auf einen Gesetzesartikel stützt. Ratsam ist, zu Beweiszwecken Protokolle und Korrespondenz zu sammeln. Auch Tagebuchnotizen können hilfreich sein.

bullet4 Juristische Schritte sollten gut überlegt sein, denn bei einem allfälligen Freispruch der Täter werden die Opfer zum zweiten Mal traumatisiert. Das führt zu einem psychischen Zusammenbruch. Besser ist, sich von einem Anwalt zuerst beraten zu lassen und dem Konflikt wenn möglich mit mehr Toleranz zu begegnen. Solange keine Kündigung ausgesprochen ist, hat eine rechtliche Intervention oft den Charakter einer Provokation. Verliert ein Mobbingopfer jedoch die Stelle, ist eine Klage erwägenswert. Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L. Koller