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Beendigung EAV
durch Kündigung | | |
Juristische Schritte sollten gut überlegt
sein, denn bei einem allfälligen Freispruch der Täter
werden die Opfer zum zweiten Mal traumatisiert. Das
führt zu einem psychischen Zusammenbruch.
Besser ist, sich von einem Anwalt zuerst beraten zu
lassen und dem Konflikt wenn möglich mit mehr
Toleranz zu begegnen. Solange keine Kündigung
ausgesprochen ist, hat eine rechtliche Intervention
oft den Charakter einer Provokation. Verliert ein
Mobbingopfer jedoch die Stelle, ist eine Klage
erwägenswert. Quelle: www.jobs.ch/ Gerhard L.
Koller
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