Beendigung EAV durch Kündigung

bullet1 Schutz- bestimmungen
bullet2 Kündigungsverbot in bestimmten Situationen OR 336c
bullet3 Kündigung während Sperrfrist sind NICHTIG

bullet4 während Schwangerschaft und 16 Wo nach Niederkunft

3.3 Schwangerschaft  ({HYPERLINK "or.html" \l "§336c"} Art. 336c Abs.1 lit.c OR )

Während der ganzen Schwangerschaft sowie 16 Wochen nach der Niederkunft  kann keine gültige Kündigung ausgesprochen werden. Für den Beginn der Schwangerschaft trägt die Arbeitnehmerin die Beweislast ({HYPERLINK "zgb.html" \l "§8"} Art. 8 ZGB ). Eine Schwangerschaft dauert nach medizinischen Erkenntnissen im Durchschnitt 266 Tage.